Allgemeine Geschäftsbedingungen Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Vermieter, nachfolgend "Gastgeber" genannt, zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags. Sie regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der Kurverwaltung Rerik, nachfolgend “KV“ genannt.
1. Stellung der KV, Geltungsbereich, Darstellung der Gastgeber auf der Internetplattform
Die KV vermittelt u.a. online Ferienunterkünfte. Sie hat lediglich die Stellung eines Vermittlers. Die Vermittlung erfolgt auf der Grundlage der im online System „avanti“ eingegebenen Daten. Die KV haftet nicht für die Angaben des Gastgebers, insbesondere den Angaben zu Preisen und Leistungen und für die Richtigkeit von Beschreibungen und Fotos. Eine etwaige Haftung der KV aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.
Die zur Buchung vorgeschlagenen und aufgeführten Unterkünfte werden nach dem Zufallsprinzip dargestellt und aufgereiht. Die wiedergegebene Auswahl stellt keine Empfehlung oder Qualitätsaussage der KV für die aufgeführten Gastgeber dar.
2. Vertragsschluss
Mit der Onlinebuchung bietet der Gast dem jeweiligen Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die Informationen auf der Internetseite http://www.rerik.de. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der online übermittelten Annahmeerklärung („Buchungsbestätigung“) zustande.
3. Preise und Leistungen
Die im Internet angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert ausgewiesen wird die Kurtaxe sowie Entgelte für Zusatzleistungen.
4. Zahlung
Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach den mit der Buchungsbestätigung bzw. Zahlungsinformation übersandten Regelungen.
Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist die KV oder der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5 dieser Bedingungen zu belasten.
5. Rücktritt und Nichtanreise
Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung bestehen.
Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
Unter Berücksichtigung der obigen Grundsätze hat der Gast an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Kurtaxe:
- Mehr als 60 Tage vor Reiseantritt 20%
- 60 bis 20 Tage vor Reiseantritt 50%
- Weniger als 20 Tage vor Reiseantritt 80%
Die Rücktrittserklärung ist schriftlich oder per email an die KV zu richten.
Die KV erhebt eine Stornierungsgebühr iHv. € 40,00. Bereits an die KV geleistete Anzahlungen auf den Gesamtpreis werden durch die KV mit der Stornierungsgebühr verrechnet. Ein eventueller Restbetrag wird durch die KV an den Gast zurückgezahlt.
Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass dessen ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
6. An- und Abreise
Die Anreise des Gastes hat zu dem mit der Buchungsbestätigung und Zahlungsinformation mitgeteilten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung zwischen 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr zu erfolgen.
Für spätere Anreisen gilt:
Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 5 entsprechend.
Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des Gastgebers nach Ziff. 5 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen.
Die Abreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.
7. Pflichten des Gastes, Mitnahme von Tieren, Kündigung durch den Gastgeber
Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft nicht mit einer höheren als der vertraglich vereinbarten Personenanzahl zu nutzen.
Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Einrichtungen beim Bezug zu überprüfen und feststellbare Mängel oder Schäden dem Gastgeber unverzüglich mitzuteilen.
Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der KV erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
Für die Mitnahme von Haustieren gilt:
Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen. Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe berechtigen den Gastgeber zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Ziff. 5 dieser Bedingungen.
8. Haftung
Die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom Gastgeber weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Gastgeber für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
Eine etwaige Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der KV findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
Soweit bei zulässigen Klagen des Gastes gegen den Gastgeber oder die KV im Ausland für deren Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Gastes Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Der Gast kann den Gastgeber, bzw. die KV nur an deren Sitz verklagen.
Für Klagen des Gastgebers, bzw. der KV gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.